Rüsselsheim. Weihnachten steht vor der Tür – und damit auch die alle Jahre wieder-kehrende Frage: Wie bringe ich den Christbaum heil nach Hause? Opel-Fahrer können sich entspannt zurücklehnen: Die flexiblen und geräumigen Modelle des Rüsselsheimer Herstellers nehmen die festliche Fracht locker auf die Schulter und haben obendrein noch jede Menge Platz für Kinder und Geschenke.
In den Sports-Tourer-Varianten der Baureihen Astra und Insignia oder in den kompakten Vans Meriva, Zafira Family und Zafira Tourer darf die Tanne oder Fichte ruhig auch etwas größer ausfallen. Bei maximalen Laderaumgrößen zwischen 1500 Liter (Meriva) und 1860 Liter (Zafira Tourer) müssen die Rüsselsheimer Raumriesen auch vor anspruchsvollen Transportaufgaben nicht kapitulieren. In den wandlungsfähigen Kompaktvan-Modellen von Opel fällt das Verstauen der Christbäume besonders leicht. Dank großer Heckklappe und niedriger Ladekante ist das Gepäckabteil bequem zugänglich – perfekt für sperrige Fracht. Zudem ermöglichen die variablen Sitze die gleichzeitige Mitnahme von Christbaum und Passagieren.
Angemessene Ladungssicherung für schöne Weihnachtsfeiertage
Generell gilt: Der Baumtransport im Inneren des Wagens ist sicherer als die Beförderung auf einem Dachträger. Dennoch kommt es auch innen – genau wie außen – auf sorgfältige Sicherung der Ladung an, damit diese beim abrupten Bremsen nicht verrutscht oder gar zum gefährlichen Geschoss wird. Opels intelligentes Laderaummanagement – je nach Modell serienmäßig oder optional mit Zurrösen, Netzen und Trennstangen – macht dem Fahrer das Fixieren leicht. Zu beachten ist in jedem Fall, dass die Sicht aus dem Fahrzeug durch Äste und Zweige nicht beeinträchtigt wird.
Mehr als die Hälfte aller in Deutschland verkauften Christbäume hat Statistiken zufolge eine Länge zwischen 1,40 und zwei Metern. In den Kombis und Kompaktvans von Opel finden sie daher problemlos Platz. Fällt der Weihnachtsbaum der Wahl zu groß aus, um im Inneren des Autos „mitfahren“ zu können, müssen die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Über das Fahrzeug hinausragen sollte der Baum möglichst nicht; nach vorn ist das sogar verboten. Nach hinten erlaubt der Gesetzgeber einen Überstand von bis zu 1,50 Meter. Ab 1,0 Meter Überhang muss die Baumspitze tagsüber jedoch durch eine rote Flagge oder einen zylindrischen, hellroten Körper von mindestens 30 x 35 Zentimetern gekennzeichnet werden. Bei Dämmerung und Dunkelheit sind zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer stattdessen eine geprüfte, rote Leuchte sowie ein Rückstrahler anzubringen.