Rüsselsheim.
Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat haben eine
Vereinbarung zur Neuregelung der Opel-Altersversorgung
getroffen. Damit erhalten auch jene rund 2.700
Beschäftigten, die nach dem 28. Februar 1997 in das
Unternehmen eingetreten sind, rückwirkend eine Zusage
auf eine betriebliche Altersversorgung. Die Regelung
gilt ebenfalls rückwirkend bis 1990 für die 1.800
Beschäftigten von Opel Eisenach. Mitarbeiter, die
bereits eine Zusage auf Grundlage der bisherigen
Versorgungsordnung haben, werden in das neue System
überführt, ihre Besitzstände bleiben erhalten.
Die neue
Opel-Altersversorgung ist ein Beitragsmodell mit
Kapitalkontenplan. Jährliche Beiträge des Unternehmens
werden einem Kapitalkonto gutgeschrieben. Sie wachsen
bis zum Übergang in den Ruhestand zu einem
Versorgungskapital an. Ein günstiger Beitragssatz und
eine überdurchschnittliche Verzinsung gehören zu den
zusätzlichen Pluspunkten. Arbeitsdirektor Norbert
Küpper:„Opel unterstreicht mit dieser Entscheidung die
Wichtigkeit der betrieblichen Altersvorsorge, die in
unserem Unternehmen eine lange Tradition hat. Dank der
Neuregelung können wir jetzt wieder allen Mitarbeitern
eine attraktive und solide Zusatzversorgung anbieten“.
Auch
Gesamtbetriebsratsvorsitzender Klaus Franz lobte die
Vereinbarung: „Gerade in Zeiten, in denen die
gesetzliche Rente geringer wird, gewinnt die
Opel-Altersversorgung an Stellenwert. Für die rund 4.500
Beschäftigten, die bislang keine Zusage auf
Altersversorgung hatten, ist dieser Abschluss eine ganz
hervorragende Sache.“
