2006-02-21

Neuregelung für Opel-Altersversorgung vereinbart

Rüsselsheim.  Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat haben eine Vereinbarung zur Neuregelung der Opel-Altersversorgung getroffen. Damit erhalten auch jene rund 2.700 Beschäftigten, die nach dem 28. Februar 1997 in das Unternehmen eingetreten sind, rückwirkend eine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung. Die Regelung gilt ebenfalls rückwirkend bis 1990 für die 1.800 Beschäftigten von Opel Eisenach. Mitarbeiter, die bereits eine Zusage auf Grundlage der bisherigen Versorgungsordnung haben, werden in das neue System überführt, ihre Besitzstände bleiben erhalten.

 

Die neue Opel-Altersversorgung ist ein Beitragsmodell mit Kapitalkontenplan. Jährliche Beiträge des Unternehmens werden einem Kapitalkonto gutgeschrieben. Sie wachsen bis zum Übergang in den Ruhestand zu einem Versorgungskapital an. Ein günstiger Beitragssatz und eine überdurchschnittliche Verzinsung gehören zu den zusätzlichen Pluspunkten. Arbeitsdirektor Norbert Küpper:„Opel unterstreicht mit dieser Entscheidung die Wichtigkeit der betrieblichen Altersvorsorge, die in unserem Unternehmen eine lange Tradition hat. Dank der Neuregelung können wir jetzt wieder allen Mitarbeitern eine attraktive und solide Zusatzversorgung anbieten“.

 

Auch Gesamtbetriebsratsvorsitzender Klaus Franz lobte die Vereinbarung: „Gerade in Zeiten, in denen die gesetzliche Rente geringer wird, gewinnt die Opel-Altersversorgung an Stellenwert. Für die rund 4.500 Beschäftigten, die bislang keine Zusage auf Altersversorgung hatten, ist dieser Abschluss eine ganz hervorragende Sache.“